AGB
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig vor Ihrer Buchung durch!
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung im Rahmen von Veranstaltungsverträgen, die mit dem Seminar- und Reiseveranstalter CANDOG UG (haftungsbeschränkt), Randi Naujoks – im Folgenden „Veranstalter“ genannt – und dem Kunden / Teilnehmer – im Folgenden „Kunde“ genannt – geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Kunden
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Mit der Anmeldung zu den Ausbildungsgängen, Seminaren, Vorträgen
Praxistraining, Reisen Beratungen, Gastdozent-Buchungen bzw. weiterer von
CANDOG angebotenen Leistungen erkennt der Kunde diese AGBs an.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Ausbildungsverträge
/Verträge nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder
juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss
des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
§ 2
Leistungsbeschreibung
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Angebots-,
Vortrags- und Seminarbeschreibungen oder aus den hieraus resultierenden Angaben
in der Teilnahmebestätigung vom Veranstalter.
Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Der
Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten
Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der
Ausbildungen, des Seminars, Praktikums, Workshops, der Reise oder sonstigen
Veranstaltung (Leistungen) zu erklären, über die der Kunde auf jeden Fall vor
Beginn der Leistungen informiert wird. Zudem behält sich der Veranstalter vor,
auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche
Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Der Veranstalter ist jedoch
bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Kunden vorzunehmen, dem
Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der
beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.
§ 3 Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist gestattet bzw. erwünscht, wenn es in der Veranstaltungsbeschreibung ausgeschrieben ist. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss einen aktuellen Impfschutz besitzen (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen). Darüber hinaus versichert der Tierhalter bzw. Kunde, das sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat.
Der Tierhalter bzw. Kunde haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Tierhalter bzw. Kunden unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Läufige Hündinnen dürfen verständlicher Weise nicht zu den Veranstaltungen mit gebracht werden. Mit der Anmeldung erklärt jeder Kunde, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.
§ 4
Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)
1. Anmeldung:
Der Kunde meldet sich schriftlich, per E-Mail bzw. online über das
Anmeldeformular für eine Veranstaltung / Leistung an. Der Kunde kann sich nur
anmelden wenn er sowohl die AGB wie die Nutzungsbedingungen anerkennt.
Der Kunde erhält nach Eingang seiner Anmeldung umgehend – freie Plätze vorausgesetzt – eine E-Mail mit einer Teilnahmebestätigung sowie eine Zahlungsaufforderung. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande. Der Veranstalter verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.
Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Der Veranstalter hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung abzusagen, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird eine schon gezahlte Teilnahmegebühr zurück erstattet. Der Veranstalter behält sich vor, den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen notwendig sein sollte.
2. Bezahlung und Fälligkeit
Zahlungen für Einzelveranstaltungen werden ab
Rechnungsstellung mit 21-tägiger Zahlungsfrist fällig. Bei Anmeldung ab 3
Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist die vollständige Rechnung umgehen und
spätestens bis zum Veranstaltungstag zu zahlen. Eine Ratenzahlung ist nach
Absprache möglich, der Veranstalter behält sich vor Teilzahlungen abzulehnen.
Die vollständige Veranstaltungsgebühr muss spätestens 3 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn auf dem Konto vom Veranstalter eingegangen sein. Der
Veranstalter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Säumniszuschläge
erheben. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichteinhaltung der
Zahlungsfristen den Teilnehmerplatz an eine andere Person weiter zu geben. Alle
Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der in Deutschland
gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer von aktuell 19%.
§ 5 Anmeldung
für mehrere Personen
Soweit die Anmeldung / Buchung weitere Kunden einschließt, handelt die
anmeldende / buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende / buchende
Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen
einbezogenen weiteren Personen.
§ 6 Rücktritt (Stornierung) durch den Kunden
Ein Rücktritt durch den Kunden ist in schriftlicher Form ohne Angabe von Gründen möglich (gültiges Datum: Eingang der Rücktrittserklärung). Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
bei Veranstaltungen (keine Reisen):
- bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 10% des Entgelts für die Veranstaltung
- bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30% des Entgelts für die Veranstaltung
- bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
Sollte CANDOG einen Ersatzteilnehmer stellen können,
erhält der Kunde die Teilnahmegebühren unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 20 % zurück.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Zur Vermeidung von Stornierungskosten, kann der Kunde auch einen
Ersatzteilnehmer benennen.
bei Reisen:
- bis 6 Wochen vor Reisebeginn 20% des Reisepreises,
- ab 6 Wochen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
- ab 2 Wochen vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.
Sollte CANDOG einen Ersatzteilnehmer stellen können,
erhält der Kunde die Teilnahmegebühren unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 20 % zurück.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Zur Vermeidung von Stornierungskosten, kann der Kunde auch einen
Ersatzteilnehmer benennen.
Der Kunde kann bei Nichtteilnahme einen Ersatzteilnehmer stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Stornierung
von Unterkünften (keine Reisen):
Für die evtl. erforderliche Stornierung von Unterkünften sorgt der Kunde
selbst. Eventuell anfallende Stornokosten sind vom Kunden selbst zu tragen.
§ 7 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurück treten;
- Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 5 AGB, wenn sich der Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Kunden oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.
- Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Einzelveranstaltung, Seminare, Vorträge), wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dabei wird der eingezahlte Betrag vom Veranstalter voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
- Bis vier Wochen vor Reiseantritt einer Reise (4 ÜN und mehr) bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Dabei wird der eingezahlte Betrag vom Veranstalter voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
- Bis zwei Wochen vor Reiseantritt einer Reise (3 ÜN und weniger) bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Dabei wird der eingezahlte Betrag vom Veranstalter voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
- Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten/Reiseleiters, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Der Veranstalter wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Kunden durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.
§ 8 Haftung
durch den Veranstalter
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern
oder anerkannten Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt werden.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden
und insbesondere Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses
zu setzen.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Kunde haftet für die von sich oder seinem Hund verursachten Schäden und
muss über einen entsprechenden ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.
Daneben
gilt bei Reisen ferner:
Für alle Schadensersatzansprüche gegen CANDOG und seine gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet CANDOG für Sachschäden pro Kunde und Reise mit maximal der
dreifachen Höhe des Reisepreises. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im
eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung
empfohlen. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen CANDOG ist ausgeschlossen oder
beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wird im Rahmen einer Reise, oder zusätzlich
zu dieser, eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür
ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt CANDOG insoweit
Fremdleistungen. CANDOG haftet daher nicht für die Erbringung der
Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall
nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die dem Teilnehmer
gegenüber ausdrücklich hin zu weisen ist. Bei Reisen mit besonderen Risiken, z.
B. mit Expeditionscharakter, übernimmt CANDOG im Hinblick auf diese Risiken (z.
B. planmäßige Programmdurchführung) keine Haftung. CANDOG haftet nicht für
Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Exkursionen, Besichtigungen usw.
An Programmteilen wie Wanderungen, Bergbesteigungen, Baden, sportlichen
Betätigungen aller Art (z. B. Fahrradtouren) sowie ähnlichen mit Risiken
verbundenen Betätigungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr.
CANDOG haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. Bankettbesuche, Ausstellungsbesuche etc.). CANDOG
haftet nicht für Leistungen, die zusätzlich zu den im Reisevertrag genannten
vor Ort erbracht und/oder vermittelt werden.
§ 9
Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter
zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
Bei Reisen ist der Kunde ferner verpflichtet, seine Beanstandung(en) unverzüglich an den Veranstalter oder den Reisebegleitern zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.
§ 10
Gewährleistung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend
gemacht werden können, soweit der Kunde es nicht schuldhaft unterlassen hat,
dem Veranstalter einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung in
Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der Kunde zur Kündigung
des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der
Kunde dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat,
wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese vom Veranstalter verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen.
§ 11
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für Reisende
Der Kunde ist für die Einhaltung der durch den Veranstalter mitgeteilten Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation
von CANDOG bedingt sind.
§ 12
Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Foto-
und Filmerlaubnis
Während der Veranstaltungen können im Auftrag vom Veranstalter Fotos von
Aktivitäten und von Kunden und deren Hunden gemacht werden. Um die bestmögliche
Analyse der praktischen Trainings zu gewährleisten, werden bei einigen
Veranstaltungen, Fotos der Aktivitäten und von Kunden und deren Hunden erstellt
und zur Erläuterung verwendet. Wir zeigen nach einem Seminar eine Fotoauswahl
auf unserer CANDOG Internetseite, auf der CANDOG Facebook-Fanpage und verwenden
einige Bilder bei Vorträgen, zur Veranschaulichung bei Seminaren, sowie als
Lehrmaterial oder für andere kommerzielle Zwecke für CANDOG.
Mit Abschluss des Teilnahmevertrages ohne schriftlichen Widerspruch gibt der
Kunde sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne
jegliche Forderung gegenüber des Veranstalters. Die entstandenen Fotos können
nach Rücksprache vom Veranstalter zu
Werbezwecken genutzt werden. Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung
durch Dritte ist dabei ausgeschlossen. Die urheberrechtlichen Nutzungs-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten
Materials liegen bei CANDOG.
§ 14
Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt
vorbehalten.
§ 15 Schlussbestimmungen
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Itzehoe. Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.